Bitkom zur Abstimmung über den Digital Services Act (DSA)
20.01.2022
Berlin, 20. Januar 2022 - Am Donnerstag stimmt das Europäische Parlament über den Digital Services Act ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Der Digital Services Act DSA ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa. Er wird im Verbund mit dem Digital Markets Act zu einer Art Grundgesetz für das Internet. Der DSA muss so ausgestaltet werden, dass er im globalen Maßstab Standards setzt. Er stärkt den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt und schafft einen EU-weiten, harmonisierten Rechtsrahmen für Diensteanbieter und Plattformen – durch klare Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten und mehr Transparenz. Weit mehr als 60 Millionen Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Fast drei Viertel von ihnen informieren sich im Web über das Zeitgeschehen, 95 Prozent kaufen online ein. Online-Dienste und Pattformen sind damit fester Bestandteil des digitalen Alltags. Dabei haben wir in den vergangenen Jahren auch eine deutliche Zunahme an Delikten, wie der Verbreitung von Hassrede bis hin zum Vertrieb gefälschter Produkte festgestellt. So sind 19 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer bereits beim Einkaufen im Netz betrogen worden, mehr als ein Viertel (27 Prozent) fühlt sich von Hassrede im Internet bedroht – vor zwei Jahren waren es lediglich 19 Prozent. Es ist deshalb gut und richtig, dass der Digital Services Act die mehr als 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ersetzen wird, um Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser vor illegalen oder gefährlichen Inhalten im Netz zu schützen. Bitkom begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Einführung einer Uploadfilter-Pflicht für das Europäische Parlament keine Option ist.
Für Diensteanbieter und Plattformen ist ein funktionierender Rechtsrahmen, der klare Regeln setzt und der Plattformökonomie dabei weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen lässt, extrem wichtig. Wir brauchen daher einen differenzierten Ansatz, der die Vielfalt an Inhalten und Diensten berücksichtigt. Mit der heutigen Abstimmung im Europäische Parlament können die Trilog-Verhandlungen beginnen. Dort wird es darauf ankommen, die Balance zwischen einem hohen Verbraucherschutz durch umfassende Verpflichtungen der Plattformen einerseits und der Förderung europäischer Unternehmen und Startups durch einen angemessenen und verhältnismäßigen Rechtsrahmen andererseits zu wahren.“

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