BDEW - Markttransparenzstellen-Gesetz: Verbesserung der Transparenz ist europäische Aufgabe
18.10.2012

Eine koordinierte Aufsicht über die Handelsmärkte der Europäischen Union ist mit der Verordnung 'Regulation on Wholesale Market Integrity and Transparency (REMIT)' bereits weit gediehen. Diesen europäischen Lösungsweg sollte die Bundesregierung aktiv unterstützen anstatt mit dem geplanten Markttransparenzstellen-Gesetz einen nationalen Sonderweg einzuschlagen. Mit den derzeitigen Plänen sind Doppelstrukturen zur Erfassung von Handelsgeschäften und Fundamentaldaten zu befürchten, die unbedingt vermieden werden müssen. Ansonsten würde dieses Gesetz nur zu kostentreibender Bürokratie bei den Energieversorgern und in den Behörden führen", betonte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
"Die Märkte der einzelnen EU-Staaten sind eng miteinander verflochten. Die Entscheidungen der Marktteilnehmer des Großhandels haben grenzüberschreitende Auswirkungen. Das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle in Deutschland ignoriert diese Entwicklung und beschränkt sich auf eine nationale Betrachtung des Energiehandels. Einen rein nationalen Energiehandel gibt es so jedoch längst nicht mehr", erläuterte Müller.
Als zentrale Aufsichts-Behörden im Rahmen der REMIT sind die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) in Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden und die Europäische Kommission vorgesehen. Durch die zentrale Meldung von Handelsdaten und Daten zur Verfügbarkeit von Energieinfrastruktur an ein neues europäisches Register erhoffen sich die Aufsichtsbehörden einen besseren Einblick in den Energiegroßhandel.
Neben ACER werden auch andere Behörden auf nationaler und europäischer Ebene wie Finanz- und Wettbewerbsbehörden Zugang zu diesen Daten haben. Die zukünftig vorgesehene regelmäßige elektronische Bereitstellung der Handelsdaten durch die Unternehmen erleichtert den Behörden den Überblick über das tägliche Marktgeschehen. Der Zeitplan zur Umsetzung der Meldepflichten nach der REMIT sieht derzeit vor, dass die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Implementierung der REMIT Ende 2012 vorlegt und Mitte 2013 verabschiedet. (Pressemeldung vom 12.10.2012)

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