Wirtschaft
BITKOM zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes
Samstag, der 11.Februar 2012
Berlin: BITKOM begrüßt den Großteil der Neuerungen im Telekommunikationsgesetz. Die Novelle ist – nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat – heute abschließend verabschiedet worden. „Die Gesetzesnovelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Breitband-Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder in Berlin. So sollen Gas- und Stromversorger verpflichtet werden, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Breitbandkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden doppelte Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Dafür hatte sich BITKOM mit Nachdruck eingesetzt.
Zudem verzichtet der Gesetzgeber dort auf Regelungen, wo etwa durch die Breitbandstrategie der Bundesregierung bereits gut funktionierende Maßnahmen umgesetzt oder eingeleitet wurden, wie zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Regionen. „Mit der Novelle setzt der Gesetzgeber auf die Dynamik des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt und vermeidet ein Übermaß an Regulierung“, erklärte Rohleder. „Der Breitbandausbau in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und funktioniert aus dem Markt heraus. Mit zusätzlichen Regelungen und Eingriffen würde die Dynamik des Ausbaus eher gebremst als beschleunigt.“
Breitbandanschlüsse mit mindestens einem Megabit pro Sekunde sind in Deutschland inzwischen für mehr als 99,5 Prozent der Haushalte verfügbar. Mehr als 95 Prozent der Haushalte haben Zugang zu Bandbreiten über 2 Megabit pro Sekunde. Die wenigen verbliebenen weißen Flecken werden in Kürze über Funk mit schnellem Internet versorgt. Bundesregierung und Netzbetreiber streben an, dass bis 2014 für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. (Pressemeldung vom 10.02.2012)
Quelle: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft… | Foto: BITKOM
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