Schwerin: In Mecklenburg-Vorpommern sind nach aktuellem Kenntnisstand insgesamt 4 tierhaltende Betriebe mit Zuckerrübenschnitzel bzw. mit Futtermitteln, die Rübenschnitzel enthalten, beliefert worden, die aus Chargen stammen, bei denen im Rahmen der Eigenkontrolle des Herstellers Dioxingehalt oberhalb des Grenzwertes von 0,75 ng/kg festgestellt wurde.
Von der insgesamt gelieferten Menge (ca. 88 t) wurde die noch vorhandene Mengen von ca. 35 t umgehend gesperrt. Diese werden unter Aufsicht der Futtermittelüberwachungsbehörde durch den Lieferanten entsorgt.
Für die bereits verfütterten Mengen wurde eine Risikoanalyse durchgeführt, bei der der gemessene Höchstgehalt im Ausgangsmaterial und der Anteil der Zuckerrübenschnitzel an der Gesamtfutterration für die jeweilige Tierart in Relation gestellt werden. Damit wurde eine mögliche Belastung der verfütterungsfertigen Futtermittel errechnet. Auch bei Annahme der Höchstbelastung ist davon auszugehen, dass der Dioxingehalt in der Futterration zu keiner Höchstwertüberschreitung führt.
Es gibt keine Ansatzpunkte, die auf eine mögliche Grenzwertüberschreitung bei Lebensmitteln hinweisen. (Pressemeldung vom 09.11.2011)
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